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Mieterschutz § Rechtsgrundlage, Aufgaben & Ziele

Wer das Schweizer Mietrecht kennt, kann sich viel Ärger ersparen. Doch die Komplexität lässt nicht immer zu, dass man jede gesetzliche Vorgabe kennt. Das Mietrecht in der Schweiz ist jedoch mieterfreundlich und enthält einen umfassenden Mieterschutz. Für alle auftretenden Fragen oder Probleme in Bezug auf das Mietverhältnis gibt es verschiedene Möglichkeiten, um sich beraten zu lassen. So kann man sich vor Forderungen des Vermieters schützen, die ungerechtfertigt sind. Im nun folgenden Artikel zeigen wir Ihnen auf, auf welchen rechtlichen Grundlagen der Mieterschutz gründet, welche Aufgaben dieser erfüllt und welche Vorteile Mieter und Mieterinnen aus einer Mitgliedschaft in einem Mieterverband ziehen können.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage & Definition des Mieterschutz

Das Schweizer Mietrecht gilt als überaus mieterfreundlich und beinhaltet einen starken Mieterschutz. Die Rechtslage für diese Schutzfunktion für Mieter ist gleichermassen auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen zurückzuführen. 

Zum einen kommt das sogenannte Obligationenrecht (OR, SR 220), die Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG, SR 221.213.11) sowie die Zinsverordnung (SR 221.213.111) und das Bundesgesetz über Rahmen Mietverträge und deren Allgemeinverbindlicherklärung (SR 221.213.15) zum Zuge.

Der Gesetzgeber in der Schweiz muss bei der Gestaltung der Mietrechtsvorschriften jedoch darauf achten, dass sowohl die Interessen der Mieterschaft als auch die des Vermieters Berücksichtigung finden. Die Gewichtung kann jedoch unterschiedlich sein. Der schweizerische Mieterschutz soll Obdachlosigkeit verhindern und den sozialen Frieden bewahren. Deshalb stützt sich der Mieterschutz auf die gegenseitige Rücksichtnahme eines jeden Einzelnen, der auf die Nutzung einer Mietsache angewiesen ist. So wird der Bedeutung eines Wohnobjektes als Zentrum menschlichen Lebens Rechnung getragen.

Aufgaben des Mieterschutzes in der Schweiz

Es gibt in der Schweiz verschiedene Mieterschutzverbände und deshalb sind auch die Dienstleistungsangebote unterschiedlich. Jeder Mieter und jede Mieterin kann bei auftretenden Fragen in Bezug auf das Mietverhältnis grundsätzlich bei einem Mieterschutzverband vorsprechen und sich dort zumindest grundlegende Informationen kostenfrei einholen. Abseits dieser grundsätzlichen Aufklärung durch den Mieterverband, der zumeist auch über eine eingerichtete Helpline telefonisch oder via E-Mail eingeholt werden kann, gibt es jedoch einige Dienstleistungen der Verbände, die an eine Mitgliedschaft gebunden und damit zahlungspflichtig sind.

Leistungen im Rahmen einer Mieterschutz-Beratung

Wie bereits erwähnt unterscheiden sich die gebotenen Leistungen der Mieterschutzverbände hinsichtlich Art, Umfang und den Zugangsvoraussetzungen für die Dienstleistung. Dennoch lässt sich das Spektrum der gebotenen Hilfestellungen, Informationen und Interessenvertretungen durchaus allgemein wie folgt benennen:

  • umfassende rechtliche Beratung bei Problemen mit dem Mietrecht
  • Prüfung des Mietvertrages, der Kündigung und der Nebenkostenabrechnung
  • Beratung, wenn Mängel an der Mietsache auftreten
  • Überprüfung der Höhe des Mietzinses
  • Prüfung der Berechtigung einer Mietzinserhöhung
  • Prüfung einer möglichen Mietzinsreduktion
  • Prüfung der Schlussabrechnung
  • Übernahme von Schreiben wie Kündigung, Mängelrüge oder Kautionsfreigabe
  • Fertigung juristischer Korrespondenz.

Rechtsberatung und Information für Mieter

Zentrale Aufgabe der Mieterverbände ist es, Mieter und Mieterinnen Informationen zur Verfügung zu stellen und so beratend aufzutreten. Allem voran die Mieterrechte stehen im Fokus der Tätigkeit des Mieterschutzes. Entsprechend ist eine Kernaufgabe der Verbände die Rechtsberatung hinsichtlich mietrechtlich relevanter Themen. Jedoch sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass kostenfreie Beratungsangebote in der Regel nicht mit der Rechtsberatung eines Anwalts für Mietrecht vergleichbar ist. Es geht vielmehr darum, drängende allgemeine Fragen der Mieter und Mieterinnen zu beantworten und gangbare Wege aufzuzeigen. Detaillierte und auf die individuelle Rechtslage eingehende Informationen, sowie die juristische Vertretung der Interessen des Mieters sind beim Mieterschutzbund in der Regel an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft gebunden

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Ziele des schweizerischen Mieterschutzes

Während in der Vergangenheit der Mieterschutz in der Schweiz auf die Rechte der Mieterschaft ausgerichtet war, handelt es sich heute um alle Belange rund um die Wohn- und Lebensqualität in der Schweiz. Der Schutz des Mieters hat dabei nach wie vor oberste Priorität, denn die Schweiz soll mieterfreundlich bleiben. Dafür braucht es ein mieterfreundliches Gesetz. Darüber hinaus auch einen kompetenten Mieterschutz. Ganz wichtig ist dabei, die in der Schweiz stark angestiegenen Mieten zu bekämpfen. Mieterhöhungen bei einem Wechsel der Mieter müssen vermieden werden und der Kündigungsschutz verbessert. So bleiben die Wohnungen erschwinglich für alle Bürger in der Schweiz. Bei der Mietzinsberechnung soll die Mieterschaft von den historisch niedrigen Zinsen profitieren können.

Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus

Gerade in den Ballungszentren der Schweiz herrscht Wohnungsnot. Die Nachfrage nach preiswerten, bezahlbaren Wohnraum muss aber abgedeckt werden können. Deshalb setzt sich der schweizerische Mieterschutz für eine gezielte Wohnbauförderung ein. Gefordert wird ein zielgerichtetes Engagement der einzelnen Kantone, aber auch des Bundes. Das kann finanzieller, gesetzlicher oder regionaler Natur sein. Preisgünstigen Wohnraum zu erhalten und zu fördern, muss bei der Raumplanung einen grösseren Stellenwert eingeräumt werden. Dafür müssen klare Zielvorgaben definiert und Massnahmen festgesetzt werden. Gerade der gemeinnützige Wohnungsbau soll vorangetrieben werden, damit Wohnungen in der Schweiz leistbar sind.

Steuerliche Gleichstellung von Vermietern und Mietern

Vermieter können durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten Steuern sparen. Dadurch sind sie hinsichtlich der Wohnungskosten privilegiert. Die Mieterschaft erhält jedoch keine steuerliche Entlastung ihrer Wohnungskosten. Der schweizerische Mieterschutz verlangt eine steuerliche Gleichbehandlung von Vermieter und Mieterschaft. Die steuerlichen Privilegien für Vermieter sollen minimiert und nicht noch mehr erweitert werden.

Weitere Ziele des Mieterschutzes

Der Energiewende steht der Mieterschutz positiv gegenüber. Dennoch sieht er sie auch mit kritischen Augen. Sanierungen und das Umsatteln auf erneuerbare Energien müssen mit der Mieterschaft gemeinsam geplant werden. Dazu bietet der Mieterschutz Beratung an. Derartige Massnahmen an den Mietern vorbei dürfen nicht dazu führen, dass eine Mietzinserhöhung die Folge ist. Auch Leerkündigungen sind zu vermeiden. Die Energiewende in der Schweiz finanziell zu schaffen, ist Aufgabe aller Schweizer und nicht nur die der Mieterschaft. Die Lebensqualität hängt entscheidend von den Wohnverhältnissen der Bürger in der Schweiz ab. Dabei sind gesundheitsschädliche Einflüsse, die auf den Menschen wirken, zu vermeiden. Dazu zählen der Lärm von Flugzeugen, Bahnen und auf den Strassen. Auch gesundheitsschädlichen Materialien dürfen beim Bau von Wohnhäusern nicht verwendet werden.

Vorteile des Mieters durch den Mieterschutz

Der in der Schweiz über das Obligationenrecht geregelte Mieterschutz ist für die Mieterschaft eine grosse Unterstützung. Die Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter werden so gestärkt. So kann der Vermieter dem Mieter und der Mieterin nicht so einfach fristlos kündigen. Ein Rechtsstreit zum Beispiel darf kein Grund sein, einen Mietvertrag aufzulösen. Dafür muss es schon gute Gründe geben, die der Gesetzgeber erlaubt. Diese Gründe, wie zum Beispiel das Nichtzahlen des Mietzinses müssen auch nachgewiesen werden. Doch auch in einem solchen Fall hat die Mieterschaft einen Mieterschutz. Einfach kündigen kann der Vermieter nicht. Er muss den Rechtsweg einhalten und zunächst eine Zahlungsfrist setzen. 

Der Mieterschutz greift auch bei ausstehenden Mietzahlungen

Unterschreiben die Mieterin und der Mieter den Mietvertrag, so haben sie ab diesem Zeitpunkt das Hausrecht. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht einfach die Wohnung betreten darf. Er muss sich vorher anmelden und einen berechtigten Grund haben. Der kann in einer Wohnungsbesichtigung liegen. Alternativ kann es sich um einen Notfall handeln.

Auch der Mietzins darf nicht in beliebiger Höhe berechnet werden. Bevor die Mieterschaft den Mietvertrag unterschreibt, ist es ratsam, eine Mieterschutz-Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese wird über alle Rechte und Pflichten, die sich aus einem Mietvertrag ergeben, aufklären. Darüber hinaus erfährt man auch, welche Pflichten und Rechte der Vermieter hat. Dadurch wird sichergestellt, dass mögliche Streitpunkte bereits im Vorfeld ausgeräumt oder entschärft werden. Sind Punkte im Mietvertrag nicht klar verständlich, werden diese ausführlich erklärt.

So kann ein Anwalt für Mietrecht bei Fragen behilflich sein

Ein erfahrener Jurist bietet seinen Mandanten umfassende Hilfestellungen rund um den Schweizer Mieterschutz. Neben einer umfassenden Aufklärung hinsichtlich der Rechte eines Mieters, ist im Hinblick auf den Mieterschutz allem voran die Prüfung von Mietverträgen, Nebenkostenabrechnungen aber natürlich auch Mieterhöhungen oder Kündigungen zentrale Aspekte zur Wahrung der Rechte des Mieters. Zudem vermag ein Anwalt für Mietrecht Sie in allen Konfliktfällen nicht nur zu beraten, sondern auch zu vertreten. Kommt es zu Mängel am Mietobjekt, so prüft und veranlasst der Anwalt für Sie Mietminderungsansprüche. Darüber hinaus kann der Anwalt auch vermittelnd auftreten und so in der Rolle eines Mediators Konflikte zwischen Vermieter und Mieter auf einem gütlichen Wege versuchen beizulegen.

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FAQ: Mieterschutz

Zentrale Aufgabe des Schweizer Mieterschutz ist es, die Interessen von Mietern zu wahren und so faire Mietverhältnisse zu gewährleisten. So regelt er mitunter klar wann Vermieter ausserterminliche Kündigungen aussprechen können, in welchem Ausmass Zinserhöhungen zulässig sind und vieles mehr.

Das hängt davon ab, in welchem Umfang man sich beraten lässt. Deshalb kann eine pauschale Aussage nicht getätigt werden. Eine unentgeltliche Rechtsauskunft ist qualitativ nicht so aussagekräftig wie eine all umfassende Beratung.

Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion
Ein Beitrag unserer juristischen Redaktion

Unsere Autoren erarbeitet jeden Artikel nach strengen Qualitätsrichtlinien hinsichtlich Inhalt, Verständlichkeit und Aufbereitung der Informationen. Auf diese Art und Weise ist es uns möglich, Ihnen umfassende Informationen zu unterschiedlichsten Themen rund um das Schweizer Mietrecht zu bieten, die jedoch keine juristische Beratung bei einem Anwalt für Mietrecht ersetzen können.

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